Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von RBF Autoglas Gericke (Inhaber: Richard Michael Gericke, nachfolgend «Anbieter» oder «RBF Autoglas») gegenüber Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für alle Aufträge, Reparaturen, Scheibenersatz sowie sonstige damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Auftragsverkältnis kommt durch schriftliche (per E-Mail, Kontaktformular) oder mündliche Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Annahme durch RBF Autoglas zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Aufnahme der Arbeiten erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und gelten als Richtwert, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich bezeichnet. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ab, informiert RBF Autoglas den Kunden unverzüglich.
§ 3 Leistungsumfang
RBF Autoglas erbringt folgende Dienstleistungen:
Reparatur von Steinschlägen und kleinen Rissen in Autoscheiben
Austausch von Front-, Seiten- und Heckscheiben für alle gängigen Fahrzeugmarken
Abwicklung von Versicherungsschäden im Auftrag des Kunden
Mobile Serviceleistungen (Hausbesuche im vereinbarten Gebiet)
Es werden ausschliesslich hochwertige Originalscheiben oder gleichwertige Qualitätsprodukte verwendet. Der Anbieter behält sich vor, gleichwertige Alternativprodukte einzusetzen, sofern Originalteile nicht verfügbar sind.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Rechnungsbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Aufträgen, die über die Kaskoversicherung abgerechnet werden, tritt RBF Autoglas als Vermittler auf. Der Kunde bleibt für den vereinbarten Selbstbehalt verantwortlich, sofern die Versicherung diesen nicht übernimmt.
Bei Zahlungsverzug ist RBF Autoglas berechtigt, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahnpauschale von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben (Art. 104 OR).
§ 5 Versicherungsabwicklung
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übernimmt RBF Autoglas die Koordination mit der Fahrzeugversicherung des Kunden. Der Kunde erteilt hierfür die notwendige Vollmacht und stellt die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
RBF Autoglas übernimmt keine Garantie für die Kostentragung durch die Versicherung. Lehnt die Versicherung die Deckung ab oder besteht keine entsprechende Versicherung, trägt der Kunde die anfallenden Kosten vollumfänglich selbst.
§ 6 Gewährleistung
RBF Autoglas gewährleistet, dass alle Arbeiten fachgerecht und unter Einhaltung der branchenüblichen Standards ausgeführt werden. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 12 Monaten ab Leistungsdatum schriftlich geltend zu machen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemässe Benutzung, äussere Einwirkung oder bereits bestehende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
§ 7 Haftung
Die Haftung von RBF Autoglas für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt vorbehalten und richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
§ 8 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
Das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich und in fahruntauglichem Zustand bereitzustellen
Sichere und geeignete Arbeitsbedingungen am vereinbarten Ort sicherzustellen
Alle relevanten Informationen zum Fahrzeug sowie zu bestehenden Schäden vollständig mitzuteilen
Nach Scheibenreparatur oder -wechsel die vorgeschriebene Wartezeit einzuhalten
§ 9 Terminabsage und Stornierung
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenlos storniert oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen behält sich RBF Autoglas vor, eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.– in Rechnung zu stellen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR), unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Anbieters.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Bülach (Kanton Zürich), sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.